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Als Youngpreneur eine Firma gründen

Finde jetzt heraus, was es während dem Gründungsprozess als Youngpreneur zu beachten gilt und entdecke unsere Pakete. Als Youngpreneur gründen. Einfach. Online.

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Zu beachten bei der Gründung eines Unternehmens als Youngpreneur

Konzentriere Dich aufs Wesentliche Deines Entrepreneurs- und Studenten-Daseins. Wir unterstützen Dich in allen Belangen und helfen Dir bei der Gründung Deiner Firma.

Zu beachten bei der Gründung eines Unternehmens als Youngpreneur

Du solltest bei der Gründung Deines Unternehmens je nach Wahl der Rechtsform unterschiedliche Dinge beachten. Wir zeigen Dir die wichtigsten Aspekte bei der Firmengründung.

Einzelfirma

Die Einzelfirma eignet sich perfekt dazu, Dein ganz persönliches Youngpreneur-Business aufzubauen. Es gibt hier zwar nicht viele Vorschriften, dennoch solltest Du Folgendes beachten.

Notwendiges Kapital

Für die Gründung einer Einzelfirma ist kein bestimmtes Mindestkapital notwendig.

Firmenname

Bei der Einzelfirma muss Dein Familienname im Firmennamen enthalten Sein: Zum Beispiel ‘Maler Müller’.

Eintrag ins Handelsregister

Der Handelsregistereintrag ist bei Einzelfirmen grundsätzlich erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 verpflichtend. Dennoch empfehlen wir ihn Dir in jedem Fall. Der Handelsregisterauszug kann Dir in unterschiedlichen Situationen wie zum Beispiel der Eröffnung eines Bankkontos, Postfaches sowie Telefonanschlusses oder im interntionalen Handelsverkehr von Nutzen sein.

Pensionskassenbezug

Grundsätzlich können bei der Gründung einer Einzelfirma Pensionskassengelder vorbezogen und als Startkapital genutzt werden. Bei vielen Youngpreneurs ist dies allerdings noch kein so hoher Betrag, dass er für die Gründung eines Unternehmens relevant wäre.

Falls Du dennoch Deine Pensionskassengelder beziehen möchtest, musst Du der zuständigen Ausgleichskasse Deine selbstständige Erwerbstätigkeit glaubhaft machen können. Dazu musst Du das beigefügte AHV-Formular ausfüllen und einige Beweismittel aufführen. Diese können beispielsweise drei Offerten an potentielle Kunden, drei bereits erstellte Rechnungen an Kunden und der Businessplan sein.

GmbH

Wenn Du eine GmbH gründest, solltest Du unbedingt auf die folgenden Punkte achten. Wir zeigen Dir, welche Vorschriften wichtig sind.

Notwendiges Kapital

Zur Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital von CHF 20’000 erforderlich. Da Du gemäss AHV-Recht als Unternehmer/in in einer GmbH nicht als selbstständig erwerbend giltst, weil Du per Arbeitsvertrag im eigenen Unternehmen angestellt bist, kannst Du bei der Gründung einer GmbH keine Pensionskassengelder beziehen.

Anzahl Gesellschafter

In einer GmbH muss mindest ein/e Gesellschafter/in und ein/e Geschäftsführer/in aktiv sein. Du kannst aber beide Positionen gleichzeitig innehaben. Der/die zeichnungsberechtigte Geschäftsführer/in muss dabei den Wohnsitz in der Schweiz haben.

Revisionsstelle

Die Revision ist bei einer GmbH dann obligatorisch, wenn diese 10 oder mehr Mitarbeiter hat. Gemäss dem Obligationenrecht (Art. 727) unterliegt die GmbH der ordentlichen Revision, wenn sie während zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der folgenden Werte überschreitet:

  • 250 Vollzeitstellen
  • CHF 40 Millionen Umsatz
  • CHF 20 Millionen Bilanzsumme
Öffentliche Beuurkundung und Handelsregistereintrag

Die Gründung einer GmbH ist erst dann vollendet, wenn diese ins Handelsregister eingetragen wird, weshalb die Anmeldung obligatorisch ist. Im Handelsregister werden die Gesellschafter und somit die Eigentümer des Stammkapitals namentlich eingetragen.

Mehrwertsteuerpflicht

Es ist bei einer GmbH erst ab einem Umsatz von CHF 100’000 obligatorisch, Mehrwertsteuer (MWST) zu bezahlen. Dennoch ist es auch möglich, sich bei einem niedrigeren Umsatz der MWST zu unterstellen.

Aktiengesellschaft

Mit der Gründung einer Aktiengesellschaft gehen einige Pflichten einher. Wir erklären Dir im Folgenden die wichtigsten Punkte.

Notwendiges Kapital

Das Mindestkapital zur Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt CHF 100’000. Dieses muss zu mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden. Da Du gemäss AHV-Recht in Deiner eigenen Firma als Angestellte/r giltst, kannst Du für die Gründung einer Aktiengesellschaft keine Pensionskassengelder beziehen.

Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder

Bei einer Aktiengesellschaft sind mindestens ein Aktionär und ein Verwaltungsratsmitglied erforderlich. Wenn Du aber vorerst keine Partner oder Mitgründer hinzuziehen möchtest, kannst Du beide Positionen gleichzeitig ausüben. Ein zeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied Verwaltungsratsmitglied miss dabei aber den Wohnsitz in der Schweiz haben.

Revisionsstelle

Wenn Du eine Aktiengesellschaft gründest, musst Du eine staatlich zugelassene Revisionsstelle einsetzen. Diese muss dem Verwaltungsrat jedes Jahr einen Bericht zur Geschäftsführung vorlegen.

Öffentliche Beuurkundung und Handelsregistereintrag

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch. Er erfolgt nach der öffentlichen Beurkundung und der Genehmigung der Statuten. Dabei werden im Handelsregister zwar die Namen der Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen veröffentlicht, nicht jedoch diejenigen der Aktionäre.

Aktionärbindungsvertrag

Ein Aktionärsbindungsvertrag lohnt sich dann, wenn mehrere Aktionäre in Deiner Firma involviert sind. So können klare Verhältnisse geschaffen sowie Aspekte geregelt werden, die nicht gesetzlich festgelegt sind und nicht in den Statuten stehen. Wir helfen Dir, einen Aktionärsbindungsvertrag aufzusetzen.

FAQ rund um Businessplans

Was ist ein Businessplan?

Ein Businessplan ist eine strukturierte Zusammenfassung der Geschäftsidee und gibt Auskunft über die wichtigsten Fakten des Unternehmenskonzeptes. Dazu gehören bspw. die Zielgruppe, die Strategie. die Chancen und Risiken und ein Finanzplan.

Der Businessplan dient einerseits als Basis für Beurteilungen der Erfolgschancen bspw. durch mögliche und interessierte Investoren. Andererseits ist er ein persönlicher Leitfaden für die Selbstständigkeit.

Was braucht man für einen Businessplan?

Für die Erstellung eines Businessplans ist natürlich eine gute und passende Geschäftsidee notwendig. Des weiteren sollten Sie wichtige Faktoren geprüft und Analysen sowie Auswertungen über den Markt durchgeführt haben.Sie brauchen eine stringente Gliederung mit rotem Faden. Dazu eignet sich insbesondere das TAKE-OFF Konzept.

Zudem brauchen Sie zur Erstellung Ihres eigenen Businessplans Zeit und viele Informationen zu Ihrer Geschäftsidee und dem Markt sowie den Finanzen.

Wie viel kostet ein Businessplan?

Mit unserem Businessplaner Tool dem businessplanner.ch können Sie einen Businessplan kostenlos erstellen. Sie werden dabei Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte geführt und bekommen die wichtigsten Tipps und Tricks sowie Beispiele aus den unterschiedlichsten Branchen.

Wo finde ich eine Businessplan-Vorlage?

Auf unserem Businessplaner Tool dem businessplanner.ch stellen wir Ihnen eine fertige digitale Businessplan-Vorlage gratis zur Verfügung. Wenn Sie dem Aufbau unseres Take-Off Konzepts folgen, die Leitfragen beantworten und unsere Tipps beachten, kann nichts schief gehen.

Warum ist der Businessplan so wichtig?

Der Businessplan strukturiert Ihre Geschäftsidee. Er hilft Ihnen bei strategischen und bei operativen Entscheidungen. Mit ihm vergessen Sie keine wichtigen Faktoren und Bereiche.Durch den Businessplan erarbeiten Sie bereits zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit die relevanten Frage die bspw. die Zielgruppe, den Kunden, die Konkurrenz, den Markt und die Finanzen betreffen.

Bei der Erstellung Ihres Businessplans hinterfragen Sie Ihre eigene Geschäftsidee kritisch und erkenne mögliche Risiken aber auch Ihre Chancen. Sie setzen sich mit der praktischen Umsetzbarkeit und der Wirtschaftlichkeit auseinander.

Schreibt man den Businessplan nur für die Investoren?

Nein. Den Businessplan schreiben Sie in erster Linie für sich selbst. Er hilft Ihnen bei wichtigen strategischen und operativen Entscheidungen, bringt Struktur in Ihre Geschäftsidee und gilt als Leitfaden in Ihrer Geschäftstätigkeit.

Nichts desto trotz verlangen auch Investoren, Banken und Anspruchsgruppen oft einen Businessplan, den Sie als Entscheidungsgrundlage verwernden.

Wer sind die Adressaten des Businessplans?

In erster Linie sind Sie selbst Adressat Ihres Businessplans. Aber nicht nur Sie brauchen den Businessplan. Auch andere Adressaten wie bspw. Investoren, Geschäftspartner oder Banken können daran interessiert sein.

Wer tatsächlich zu den Adressaten Ihres Businessplans gehört, ist sehr individuell und abhängig von Ihrem Geschäftsmodell und dem Stadium in dem sich Ihre Firma befindet.

Was gehört in einen Businessplan?

Der Businessplan nach dem TAKE-OFF Konzept umfasst folgende Punkte:

  • Tätigkeit
  • Abnehmer
  • Konkurrenz
  • Eintritt
  • Organisation
  • Fernsicht
  • Finanzen
  • Management
  • Summary

Wozu dient der Businessplan?

In Ihrem Businessplan legen Sie die Ziele, Strategien und Massnahmen Ihrer Geschäftsidee fest. Zudem ermitteln Sie durch die Finanzplanung, ob sich das Geschäftsmodell wirtschaftlich lohnt und ob resp. wie viel zusätzliches Kapital benötigt wird.

Des Businessplan dient als Grundlage für Gespräche mit möglichen Investoren. Gleichzeitig ist er Leitfaden für Ihre strategischen und operativen Entscheidungen.